Architekten- und Ingenieurrecht
Wir beraten Auftraggeber und Architekten / Planungsbüros in allen Fragen des Architekten- und Ingenieurrechts bei der Entwicklung von Infrastrukturprojekten, Ingenieurbauwerken, Gebäuden und Anlagen. Unser Beratungsspektrum umfasste in jüngster Vergangenheit:
- Diverse Vertragsgestaltungen von Architekten und Ingenieurverträgen sowie Projektsteuerungsverträgen für die öffentliche Hand und Wirtschaftsunternehmen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Freianlagen; Fachplanung Tragwerk, TGA; Beratungsleistungen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung; Projektsteuerung)
- Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Planer und Bauüberwacher sowie Sonderfachleute (Gutachter) bei innerstädtischen Großbaumaßnahmen in NRW
- Abwehr von Planernachträgen bei Großbauvorhaben in SH, RPflz. und NRW
- Gemeinsame projektbegleitende Beratung mit Projektsteuerer und Bauüberwachung